Werden Sie Tippgeber und sichern Sie sich dadurch eine attraktive Provision!
Sie kennen jemanden, der sein Haus, Grundstück oder seine Wohnung verkaufen möchte? Oder können sich einen potentiellen Käufer für eines unserer Objekte vorstellen ?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erhalten Sie eine ansprechende Provision, wenn ein Maklerauftrag oder Kaufvertrag mit ImmoVers zustande kommt. *
- Vermittelt der Tippgeber einen Immobilienverkäufer oder -Käufer, so erhält der Tippgeber für einen dadurch rechtswirksam zustande gekommenen Kauf- oder Maklervertrag,
eine Tippgeber-Provision aus der zufließenden Gesamtprovision von Verkäufer u. Käufer.
- Der Anspruch auf eine Tippgeber-Provision wird unter der Bedingung erworben, dass die Provision (vor Mitteilung des Tipps) mit uns vereinbart war.
- Der Anspruch ist gegeben, wenn ImmoVers durch das Geschäft einen Provisionsanspruch erworben und der Kunde die Maklerprovision tatsächlich bezahlt hat.
- Sind die vom Tippgeber benannten Personen bzw. die Objekte bereits bei ImmoVers gelistet oder bekannt, entfällt der Anspruch auf eine Provision.
- Die verdiente Tippgeber-Provision wird dem Tippgeber spätestens 14 Tage nach Zahlungseingang der Kundenprovisionen ausbezahlt.
Selbstverständlich erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, mit der Sie sich den Provisionsanspruch sichern.
* der Verkauf der eigenen Immobilie ist von der Tippgeber-Regelung ausgeschlossen